LBA Zulassung für Luftsicherheit und sichere Lieferkette
Unternehmen können im Zusammenhang mit Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen verschiedene Zulassungen bekommen.
Das Luftfahrt-Bundesamt, abgekürzt LBA, ist in Deutschland die oberste Luftsicherheitsbehörde. Deshalb ist das LBA für die Zulassungsverfahren in der Luftsicherheit zuständig.
Grundsätzlich ist in der Luftsicherheit und den darauf beruhenden Zulassungen zu unterscheiden,
- ob sich das Unternehmen mit Bordvorräten und Flughafenlieferungen beschäftigt,
- oder ob es sich um Luftfracht handelt.
In der Luftfracht ist dann noch diese Unterscheidung wichtig:
- Für Hersteller / Versender gibt es die Anerkennung als „bekannter Versender“. Damit können Sie Luftfracht mit weniger Aufwand versenden.
- Für Logistiker gibt es verschiedene Zulassungen, die Ihnen das Geschäftsfeld Luftfracht überhaupt erst möglich machen. Ohne diese Zulassung dürfen Sie nicht mit Luftfracht arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel die Anerkennung als „reglementierter Beauftragter“ oder als „zugelassener Transporteur“.
Unten stellen wir Ihnen die verschieden LBA-Zulassungen kurz vor, mit Links zu weiterführenden Seiten.
First Class Management betreut Unternehmen bei der LBA Zulassung
Wir erstellen Ihr Sicherheitsprogramm, schulen Mitarbeiter und begleiten Sie beim LBA-Audit.
Sie können bei Interesse hier mit uns Kontakt aufnehmen.
Was bedeutet Luftsicherheit überhaupt?
Luftsicherheit bedeutet die Abwehr äußerer Gefahren in der zivilen Luftfahrt. Äußere Gefahren sind beispielsweise Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe. In der Luftfahrt steht „Security“ für die Luftsicherheit, während „Safety“ auf betriebliche und technische Gefahren hinweist.
Weiterführender Link: Hintergründe zur Entstehung der Luftsicherheit sowie der aktuellen Rechtslage
Zulassungen im Bereich der Luftfracht
FAQ Luftsicherheitszulassungen
Was ist das Luftfahrtbundesamt und welche Rolle spielt es bei der Luftsicherheit?
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist in Deutschland die zuständige Behörde für Luftsicherheitszulassungen. Es prüft Anträge, führt Zulassungsaudits durch und überwacht, ob zugelassene Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.
Welche Unternehmen brauchen eine Luftsicherheitszulassung?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die gewerblich mit Luftfracht, Bordvorräten oder Flughafenlieferungen zu tun haben. Ohne die entsprechende Zulassung ist die Tätigkeit in diesen Bereichen gesetzlich nicht erlaubt.
Wie bekommt man eine Luftsicherheitszulassung?
Zunächst muss festgestellt werden, welche Zulassung für das eigene Unternehmen relevant ist. Danach sind ein Antrag und ein Sicherheitsprogramm beim LBA einzureichen, Luftsicherheitsbeauftragte müssen benannt und betroffene Mitarbeiter müssen geschult werden. Schließlich führt das LBA ein Zulassungsaudit vor Ort durch. Nach erfolgreich abgeschlossenem Audit und Vorliegen aller geforderten Unterlagen und Nachweise erteilt das LBA die Zulassung.
Welche laufenden Pflichten entstehen nach einer Zulassung?
Eine Zulassung ist kein einmaliger Vorgang. Zugelassene Unternehmen müssen ihr Sicherheitsprogramm aktuell halten, Mitarbeiter regelmäßig schulen, interne Audits durchführen und auf gesetzliche Änderungen reagieren. Das LBA kann jederzeit Kontrollbesuche durchführen.
Wie lange ist eine Luftsicherheitszulassung gültig?
Luftsicherheitszulassungen sind auf 5 Jahre befristet. Danach muss die Zulassung verlängert werden. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass während der gesamten Laufzeit alle Anforderungen kontinuierlich erfüllt werden.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die Luftsicherheitszulassungen?
Die Anforderungen basieren auf EU-Recht, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen. In Deutschland setzt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) diese Vorgaben um. Das LBA ist die zuständige nationale Behörde für Umsetzung und Kontrolle.

